4. Februar 2011

Handlungsfeld 3: Rechtskultur

Filed under: Kirchenaufbruch jetzt! — Memorandum @ 08:04

9 Kommentare »

  1. Hier findet man einen guten Beitrag, wie Konflikte, gerade auch in der Kirch, gelöst werden können:
    http://vimeo.com/18547737

    Comment by Franz Wieser — 19. Februar 2011 @ 21:21

  2. Lieber Franz Wieser,
    vielen Dank für den Hinweis auf diesen wunderbaren Beitrag.
    „Wahre Liebe ist das Geschenk, das Gott allein der Menschheit gegeben: Es ist das geheime Mitgefühl, das silberne Bindeglied, das seidene Band, das Herz an Herz und Geist an Geist in Körper und Seele binden kann.“ (Sir Walter Scott, englischer Romanautor, 1771-1832).

    Comment by Willi Thönes — 21. Februar 2011 @ 17:20

  3. Guten Tag, was ist mit dem Vorschlag einer Verwaltungsgerichtsbarkeit gemeint? Worum soll diese sich kümmern? Arbeitsrecht in der Kirche, Meinungsfreiheit, Sakramentenrecht, Fragen der Gemeindegremien, dienstrechtliche Abläufe in Gemeinden, Pfarrbüros, Generalvikariaten …? Kann mir jemand bei dieser Frage helfen? Denn ich habe wenig Konkretes dazu gefunden, das macht eine Meinungsbildung schwierig. Ich glaube aber, dass es Fragen für ein solches Gremium geben könnte. Aber was meinen die Professorinnen und Professoren damit?

    Comment by C. Stracke — 23. Februar 2011 @ 16:49

  4. So viel ich weiß, gibt es derzeit, also mit dem geltenden Kirchenrecht, viel Raum für Willkür, z.B. wird über Suspendierungen entschieden, ohne dass der Beschuldigte seine Sicht darlegen kann. Es wäre schon wichtig, einmal das Kirchenrecht zu überarbeiten (reformieren) und dann in einem synodalen Vorgang eine Verfassung zu erstellen. Was die Professoren dazu sagen, wäre auch für mich als einfache freiwillige Mitarbeiterin und PGR-Vorsitzende interessant.

    Comment by Margit Neubauer — 27. Februar 2011 @ 14:54

  5. Hallo Frau Neubauer,
    ich habe bei den Verfassern des Memorandums angefragt und bisher folgende Literaturangaben zur Antwort bekommen:

    Sie können sich aber auch selbst informieren, z.B. durch den Artikel “Verwaltungsgerichtsbarkeit” im LThK. Es geht allgemein darum, dass es möglich sein müsste, auch Entscheidungen einer kirchlichen Verwaltung wie im staatlichen Bereich gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Würzburger Synode hat dazu einen Beschluss gefasst, der aber nicht umgesetzt wurde (siehe Gesamtausgabe der Texte der Würzburger Synode S. 727ff).
    Vielleicht wäre auch hilfreich:
    Habisch, André (1993): Kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit? Sozialphilosophische Überlegungen zu einem bleibenden Desiderat. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht 162 (2), S. 427–450.
    Pulte, Matthias (2007): Die Schaffung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit für die deutschen Diözesen. Ein bleibendes Desiderat aus der Kodifikationsgeschichte zum CIC/1983, in: Im Dienste von Kirche und Wissenschaft. FS für Alfred Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres, hg. von Wilhelm Rees, Sabine Demel und Ludger Müller, Kanonistische Studien und Texte 53, Berlin, S. 771-788.

    Die Texte aus der Würzburger Synode sind wahrscheinlich, diejenigen, an die man am einfachsten herankommt. Fast jeder Theologe, Pfarrer und ähnliches hat diese Textsammlungen. Ich werde mich mal schlau machen.

    Comment by C. Stracke — 1. März 2011 @ 09:46

  6. Hallo Frau Neubauer,

    hier sind ein paar nützliche Links zu Ihrer Nachfrage:

    http://wuerzburger-synode.jimdo.com/

    http://www.dbk.de/de/veroeffentlichungen/gemeinsame-synode/band-1/

    http://www.dbk.de/de/veroeffentlichungen/gemeinsame-synode/band-2/

    Comment by Regina Grotefend-Müller — 10. März 2011 @ 20:06

  7. Oh nein! Keine “kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit”! Der Satz ist im Memorandum unglücklich und zu streichen. Die Abgrenzung des etwaigen Betätigungsfeldes einer solchen Gerichtsbarkeit wäre im übrigen noch abzugrenzen. Soll sie außerhalb der Kirche Auswirkung haben, so kollidiert das mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staates! Sie wäre von ihm (dem Staat) anzuerkennen!? Soll es sich um eine innerkirchliche Gerichtsbarkeit handeln? Na, schön, das ist Sache des Kirchenrechtes, gegebenenfalls ist dieses dahingehend zu überarbeiten. Aber für die Erneuerung der Kirche im Sinne des Memorandums brauchen wir keine neuen Verwaltungsstrukturen, genau das nicht!

    Comment by Raimar Thiemann — 28. April 2011 @ 11:28

  8. Eigentlich haben wir in Deutschland auch ein Grundgesetz, an das sich augenscheinlich nur die Katholische Kirche nicht zu halten braucht.
    Das wäre mal ein Anfang.

    Comment by Josefine Eller — 10. Mai 2011 @ 12:09

  9. Normaler Ablauf eines Verfahrens.

    Anzeige durch das Opfer – Befragung der Täter – Beweiswürdigung – Zeugenbefragung – ev. Sachverständigengutachten – bei Erhärtung des Verdachts Wahrheitsfindung in einem Verfahren.

    Kirchlicher Ablauf eines Verfahrens nach eigener Erfahrung.

    Anzeige durch das Opfer – Befragung der Täter – Bedauern des Vorfalles, aber nach Darstellung der Täter sei alles ok. Ende des Verfahrens!
    Keine Beweiswürdigung – keine Zeugenbefragung – kein Sachverständigengutachten – keine Wahrheitsfindung in einem Verfahren – das Opfer lässt man im Regen stehen. Die Wahrheit wird zugunsten der Täter nicht gesucht!!!! Dem Opfer wird massiv gedroht, sollte es wagen, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.

    Das ist geistlicher Missbrauch der Macht, der beim Opfer tiefe seelische Verwundungen zurücklässt.

    Comment by Robert Keller — 16. Mai 2011 @ 16:08

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